Maskenpflicht

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11 Jan 2022
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Entsprechend den gesetzlichen Regelungen besteht derzeit keine Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken in Arztpraxen mehr. Im Sinne ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit ihrer Mitpatienten bitten wir Sie dennoch, weiterhin in unseren Räumen insbesondere im Anmeldungs- und Wartezimmerbereich , Masken zu tragen. Damit auch Sie gesund und nicht mit einem neuen Infekt nach dem Arztbesuch nach Hause gehen können! Vielen Dank!

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